General Terms and Conditions

Nutzungsbedingungen / Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1 Allgemeines

(1) Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Leistungen von „Die Zentrale Coworking" betrieben durch die Theis Business Consulting UG (haftungsbeschränkt), nachfolgend „Die ZENTRALE" genannt, die diese gegenüber ihren Kunden / Vertragspartnern (im Folgenden „Nutzer" genannt) erbringt. Geschäftsbedingungen des Kunden, die im Widerspruch zu diesen AGB stehen oder über diese hinausgehen, haben ohne eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung durch „Die ZENTRALE" keine Geltung.

(2) Dieses Angebot richtet sich sowohl an Privatkunden als auch an Geschäftskunden (natürliche oder juristische Personen, die beim Abschluss dieses Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln).

(3) Ein fester Arbeitsplatz wird nur für die Nutzer bereitgestellt, die in diesem Vertragsverhältnis schriftlich festgehalten werden.

§2 Firmensitz eines im Handelsregister eingetragenen Unternehmens

(1) Ein Gewerbe kann in der Regel den Firmensitz dann in einem Coworking Space führen, wenn dort ein festes, eigenes und verschließbares Bürozimmer oder ein fester Arbeitsplatz auf Dauer angemietet, eingerichtet und genutzt wird. Über die Möglichkeiten im Einzelnen wird sich der Kunde bei seinem zuständigen Finanzamt, seinem Steuerberater oder einer zuständigen Stelle informieren.

(2) Der Coworking Space (Die ZENTRALE) haftet bei und nach Abschluss des Vertrags gegenüber dem Nutzer nicht für Angelegenheiten, die sich gegenüber Behörden in Bezug auf die Anmeldung des Firmensitzes oder der Geschäftsadresse ergeben. Es liegt ausschließlich in der Verantwortung des Nutzers, gesetzlichen Bestimmungen nachzukommen. Probleme in diesem Bereich begründen kein vorzeitiges Kündigungsrecht hinsichtlich dieses Vertrages für den Nutzer.

(3) Eine Kündigung dieses Vertrages wird erst zum Zeitpunkt der Ab- oder Ummeldung des Gewerbes des Nutzers von der Adresse von „Die ZENTRALE" wirksam, da der Nutzer, wenn auch nicht willentlich, Leistungen (wie Brief- und Postannahme, Zurverfügungstellung fester Einrichtungen) erhält.

§3 Allgemeine Nutzungsbedingungen

(1) Zur Verfügung gestellt wird ein fester Arbeitsplatz im Resident Raum für die Nutzer, die eine entsprechende Mitgliedschaft (The Resident oder The Resident Business) vertraglich vereinbart haben.

(2) Nutzer mit einer Nomad Mitgliedschaft (The Nomad oder The Nomad Business) wird ein flexibler Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt.

§4 Leistungsbeschreibung

(1) Gegenstand der Angebote und Dienstleistung von „Die ZENTRALE" ist das Bereitstellen von Büroarbeitsplätzen einschließlich folgender Dienstleistungen:

Internet & Stromanschluss Bereitstellung von Besprechungsräumen (Small Meeting Room & Telefonzelle) Bereitstellung von Drucker / Kopierer / Scanner Reinigung, Heizung, Wasser, Abfallentsorgung

(2) Je nach gewähltem Tarif ist die Nutzungsmöglichkeit bestimmter Leistungen auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit beschränkt. Art und Umfang der Dienstleistung richten sich nach der jeweils gewählten Nutzungsart des Vertragspartners, welche im vorliegenden Nutzungsvertrag vereinbart wird.

(3) Die Büroarbeitsplätze sind ausgestattet mit:

einem Tisch einem Stuhl einer drahtlosen Netzwerkverbindung (WLAN) Stromanschluss

(4) Der Nutzer hat die Ausstattung vor Beginn des Vertragsverhältnisses ausführlich zu überprüfen und etwaige Mängel zu melden, ansonsten gilt sie als vertragsgerecht.

(5) Die Büroarbeitsplätze dürfen durch den Nutzer nur für die im Vertrag bezeichnete Unternehmung und den angegebenen Zweck benutzt werden. Eine Änderung des Betriebszweckes bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung durch Die ZENTRALE. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Die ZENTRALE zur fristlosen Kündigung und zur Erhebung einer Vertragsstrafe in Höhe eines vollen monatlichen Mitgliedsbeitrages des jeweiligen Nutzers. Die Rechte aus dem Nutzungsvertrag sind grundsätzlich nicht übertragbar.

(6) Je nach gewählter Vertragsart ist die Nutzungsmöglichkeit auf eine bestimmte Art der Nutzung und/oder bestimmte Zeit eingeschränkt. Die Preise sind der jeweils gültigen Tarifliste zu entnehmen. Folgende Mitgliedschaften bieten wir derzeit an:

  • 3-Tagestickets: 59 EUR (einmalig) – Zugang während regulärer Öffnungszeiten, Eventraum
  • The Nomad: ab 149 EUR/Monat – Eventraum, Öffnungszeiten Mo–Fr 9–18 Uhr The Nomad Business: ab 189 EUR/Monat – Eventraum, 24/7-Zugang
  • The Resident: ab 279 EUR/Monat – Fix-Desk-Raum, fester Schreibtisch, Öffnungszeiten
  • The Resident Business: ab 329 EUR/Monat – Fix-Desk-Raum, fester Schreibtisch, 24/7-Zugang
  • Private Offices (1–3): Preis auf Anfrage – eigenes verschließbares Büro, 24/7-Zugang

*Die regulären Öffnungszeiten sind Mo–Fr von 9 bis 18 Uhr. An Feiertagen ist Die Zentrale geschlossen. **Für 24/7-Tarife ist Die Zentrale jederzeit geöffnet.

Für mehr Informationen über unsere Mitgliedschaften und Dienstleistungen finden Sie auf unserer Webseite: https://die-zentrale-ffm.de/

(7) Fair Use Policy: Nutzung der vorhandenen Ressourcen / Infrastruktur geschieht grundsätzlich auf Vertrauensbasis und ist wie folgt inklusive:

Drucker / Kopierer: bis zu 20 Seiten / Tag Telefonzelle: bis zu 1 Stunde / Woche (bzw. 4 Stunden / Monat)

Für die darüberhinausgehende Nutzung der Telefonzelle behält sich Die ZENTRALE vor, ein Entgelt in Höhe von 50% des „Small Meeting Room" Besprechungsraumtarifs zu berechnen (12 € / Stunde).

(8) Die ZENTRALE behält sich vor, den Nomad-Raum (Eventroom) maximal dreimal pro Woche für eigene Zwecke ab jeweils 18:00 Uhr für Veranstaltungen zu reservieren. Die entsprechenden Termine werden mindestens drei Werktage vor der jeweiligen Veranstaltung bekannt gegeben.

(9) Die ZENTRALE darf den Nomad-Raum auch während der regulären Nomad-Öffnungszeiten von 9:00 bis 18:00 Uhr für eigene Zwecke reservieren, sofern geeignete, mindestens gleichwertige Arbeitsplätze in einem anderen Raum zur Verfügung gestellt werden können. Auch hier muss mindestens drei Werktage vor Veranstaltungsbeginn eine Bekanntgabe erfolgen.

(10) Meetingräume: Die Besprechungsräume stehen allen Vertragspartnern während der regulären Öffnungszeiten zur Verfügung. Eine Reservierung ist erforderlich. Es gilt die „Fair Use"-Policy.

(11) Die ZENTRALE behält sich bei Beschädigung der Mietgegenstände (Tisch, Stuhl, Bildschirme etc.) durch den Nutzer vor, eine Entschädigung in Höhe des Neuanschaffungspreises des jeweiligen Mietgegenstandes zu verlangen.

§5 Keine ungesetzliche oder unrechtmäßige Nutzung

(1) Die Nutzung der von Die ZENTRALE angebotenen Dienste und Einrichtungen für jedweden rechtswidrigen oder in diesen Nutzungsbedingungen ausgeschlossenen Zweck ist unzulässig.

(2) Der Nutzer verpflichtet sich insbesondere, die Einrichtungen nicht in einer Art und Weise zu nutzen, die zur Beschädigung, Zerstörung, Überlastung oder zu Störungen für andere Nutzer führen.

(3) Dem Nutzer ist es untersagt, unberechtigten Zugriff auf die IT-Infrastruktur durch Hacking oder ähnliche Methoden zu nehmen.

(4) Die Nutzung der Dienste und Infrastruktur der ZENTRALE für die im Folgenden aufgezählten Tätigkeiten ist untersagt:

a. Versand von rechtswidrigen Gewinnspielen, MLM, Kettenbriefen, Spam-E-Mails oder sonstiger unerwünschter Werbung b. Diffamierung, Belästigung, Stalking, Bedrohung oder sonstige Rechtsverletzungen c. Verbreitung von sittenwidrigen, beleidigenden, pornografischen oder sonstigen rechtswidrigen Materialien d. Unberechtigte Verbreitung von urheberrechtlich geschütztem Material e. Verbreitung von Daten, die Viren, Trojaner, Würmer, Bots oder sonstige Schadsoftware enthalten f. Illegaler Up- und Download von urheberrechtlich geschützten Daten g. Behinderung anderer Nutzer vom Zugang zu Services und Infrastruktur h. Unrechtmäßige Beschaffung personenbezogener Daten anderer Nutzer i. Angabe von falschen Identitätsdaten j. Abwerbung von Kunden von Die ZENTRALE

(5) Eventuelle aus einer Zuwiderhandlung entstandenen Schäden gehen vollumfänglich zu Lasten des Nutzers. Bei gravierenden Vorfällen behält sich „Die ZENTRALE" das Recht der außerordentlichen Kündigung vor. Straftaten können bei den Ermittlungsbehörden zur Anzeige gebracht werden.

§6 Zugangsbedingungen und Verhaltensregeln

(1) Der Zugang zum Coworking Space „Die ZENTRALE" ist für die Nutzer während der allgemeinen Öffnungszeiten Montag bis Freitag von 9 bis 18 Uhr möglich. An gesetzlichen Feiertagen (Hessen) ist der Zugang grundsätzlich nicht möglich. Nutzer mit 24/7-Zugang sind von dieser Regelung nicht betroffen.

(2) Das Übernachten ist in dem gesamten Objekt nicht gestattet.

(3) Durch den Nutzer gebuchte Meetingräume stehen auch für Meetings mit Kunden oder Geschäftspartnern zur Verfügung. Darüber hinaus ist es untersagt, unbefugten Personen ohne schriftliche Bestätigung durch „Die ZENTRALE" Einlass zu gewähren. Zuwiderhandlungen führen zur fristlosen Kündigung ohne Ansprüche auf Rückerstattung.

(4) Grundsätzlich gilt: Verboten ist, was andere Nutzer stört. Dies bedeutet insbesondere:

a. Speisen und Getränke: Der Verzehr mitgebrachter Speisen ist nur in den dafür gekennzeichneten Räumlichkeiten gestattet. Kalte und wenig geruchsintensive Speisen dürfen auch am Arbeitsplatz verzehrt werden. Abfälle sind ausschließlich in der Küche zu entsorgen. Benutztes Geschirr ist in die Spülmaschine zu räumen. b. Telefonieren / Unterhaltungen: Das Telefonieren ist nur gestattet, wenn andere Coworker sich nicht gestört fühlen. Mobiltelefone sind auf Vibrationsalarm oder lautlos zu stellen. Für ausführliche Gespräche sind die Besprechungsräume zu nutzen. c. Fair Use: Mit den vorhandenen Ressourcen ist sparsam und vernünftig umzugehen. Für Drucker/Kopierer gilt: mehr als 20 Seiten pro Tag; für Meetingräume: mehr als 1 Stunde pro Woche. d. Ordnung: Jeder Nutzer hat seinen eigenen Müll in die zur Verfügung gestellten Behältnisse zu entsorgen und dabei die Mülltrennung zu beachten. Insbesondere die Meetingräume sind zu jeder Zeit sauber und ordentlich zu halten.

(5) Die ZENTRALE übt das Hausrecht aus und ist berechtigt, Nutzer bei groben Zuwiderhandlungen der Räume zu verweisen. Einen Anspruch auf Rückerstattung hat der Nutzer nach Verweisung nicht.

§7 Vertragsabschluss

(1) Mit der Buchung durch Gegenzeichnung des Nutzungsvertrages, der Buchung im Nutzerportal auf der Webseite von „Die ZENTRALE" oder durch eine Willenserklärung per E-Mail, Post oder mündlich kommt ein Vertrag entsprechend dem vom Nutzer gewählten Tarif zustande.

(2) Die bei der Anmeldung abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Die Anmeldung einer juristischen Person darf nur durch einen Vertretungsberechtigten erfolgen. Tritt nach der Anmeldung eine Änderung der angegebenen Daten ein, ist der Nutzer verpflichtet, die Änderungen gegenüber „Die ZENTRALE" unverzüglich mitzuteilen.

§8 Tarife / Zahlungsbedingungen / Mahnung

(1) Alle Preise sind Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) und beziehen sich nur auf die angegebenen Dienstleistungen. Darüberhinausgehende Servicedienstleistungen sind gesondert zu vergüten.

(2) Die Nutzungsgebühr ist unmittelbar mit dem Vertragsschluss fällig. Eine laufende Nutzungsgebühr ist spätestens 7 Tage nach Ausstellung der Rechnung fällig. Der Nutzer hat die Zahlung per Überweisung auf das angegebene Konto von „Die ZENTRALE" kostenfrei zu leisten oder eine andere zulässige Zahlungsmethode zu nutzen.

(3) Bankgebühren und Bearbeitungskosten, die dem Betreiber infolge von Verzug oder Nichtzahlung entstehen, gehen zu Lasten des Nutzers.

(4) Der Nutzer kann folgende Zahlungsmöglichkeiten nutzen: Barzahlung, Banküberweisung, PayPal, Lastschrift.

(5) Gerät der Nutzer in Zahlungsverzug, ist „Die ZENTRALE" berechtigt, eine Mahnpauschale in Höhe von 40,– € je ausstehender Rechnung zu erheben. Die Kosten des Mahnverfahrens einschließlich Anwalts- und Gerichtskosten gehen vollständig zu Lasten des Nutzers.

§9 Dauer des Vertrages und Kündigung

(1) Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, sofern im „Nutzungsvertrag / Contract" nicht anders vereinbart.

(2) Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien schriftlich mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden.

(3) Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 30 Tage bzw. 1 Monat, sofern nicht anders vereinbart. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch um weitere 30 Tage.

(4) Der Betreiber „Die ZENTRALE" kann das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist mit sofortiger Wirkung kündigen (außerordentliche Kündigung), wenn der Nutzer:

a. Mit der Nutzungsgebühr in Höhe von zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist b. Trotz Mahnung unregelmäßige oder unvollständige Zahlungen leistet

(5) Ein Anspruch auf Rückerstattung von Nutzungsgebühren hat der Nutzer bei einer außerordentlichen Kündigung nicht.

§10 Datenschutz

(1) Die ZENTRALE wird die Vorschriften über den Datenschutz nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und den weiteren gesetzlichen Vorschriften zum Datenschutz beachten.

(2) Der Nutzer erklärt sein Einverständnis damit, dass seine für die Vertragsdurchführung notwendigen persönlichen Daten auf Datenträgern gespeichert werden. Sämtliche Daten werden durch den Betreiber sowie berechtigte Dritte vertraulich behandelt.

(3) Dem Nutzer steht das Recht zu, seine Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Der Betreiber verpflichtet sich in diesem Fall zur sofortigen Löschung der persönlichen Daten des Nutzers.

§11 Haftung

(1) Der Nutzer hat die Arbeitsplätze vor Vertragsschluss eingehend zu besichtigen. Er hat zur Kenntnis zu nehmen, dass sich die Arbeitsplätze in einem Großraumbüro befinden und nicht separat verschließbar sind. Dieser Umstand stellt keinen Mangel der Mietsache gemäß §§ 536 BGB dar. Minderungsansprüche bestehen insoweit nicht.

(2) In allen Fällen, in denen die ZENTRALE zum Schadens- oder Aufwendungsersatz verpflichtet ist, haftet sie nur, soweit ihr Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit zur Last fällt. Die Haftung für Folgeschäden, insbesondere auf entgangenen Gewinn, wird ausgeschlossen, es sei denn, Die ZENTRALE fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

(3) Die ZENTRALE übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Schutzrechten Dritter in Bezug auf Arbeiten der Nutzer. Der Nutzer ist dafür verantwortlich, dass alle wettbewerbs-, urheber-, marken- und datenschutzrechtlichen Rechtsverstöße im Rahmen der Vertragsbeziehung unterbleiben. Im Falle eines Rechtsverstoßes stellt der Nutzer die ZENTRALE von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

(4) Die ZENTRALE übernimmt keine Gewähr bei Verlust oder Diebstahl in den Büroräumen. Jeder Nutzer ist für die Sicherheit seiner persönlichen Gegenstände selbst verantwortlich. Diebstahl in den Büroräumen wird in jedem Fall zur Anzeige gebracht.

§12 Vertragsstrafen

Für jeden einzelnen Fall des Verstoßes gegen eine oder mehrere der folgenden Verpflichtungen:

a. Unberechtigte Weitergabe des Zugangscodes / App-Zugangs an Unbefugte b. Unsachgemäße Nutzung des Internetzugangs gem. § 5 Absatz 4 c. Verletzung sonstiger Bedingungen gemäß Nutzungsordnung

verpflichtet sich der Nutzer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von bis zu 3.500,– € für jeden einzelnen Verstoß. Der Nutzer ist zum Nachweis berechtigt, dass nur ein geringerer Schaden entstanden ist.

§13 Versicherung

(1) „Die ZENTRALE" ist in ihrer eigenen Geschäftstätigkeit versichert. Es besteht jedoch kein Versicherungsschutz für:

a. Selbst- oder fremdverschuldete Unfälle in ihren Büroräumen b. Persönliche Gegenstände der Nutzer

(2) Hierfür wird der Abschluss einer geeigneten persönlichen Versicherung dringend empfohlen.

§14 Gerichtsstand

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des Internationalen Kaufrechts. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Frankfurt am Main.

§15 Wirksamkeit der AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind öffentlich über das Impressum unserer Webseite https://die-zentrale-ffm.de/ einsehbar.

§16 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der Geschäftsbedingungen im Übrigen nicht berührt werden. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, an Stelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die den Interessen der Parteien am nächsten kommt.

§17 Nutzungsvertrag Coworking

Der Nutzer verpflichtet sich, die zur Verfügung gestellten Arbeitsplätze und Räumlichkeiten von „Die ZENTRALE" ausschließlich zum Zwecke seiner unternehmerischen/freiberuflichen Tätigkeit zu nutzen, die im „Nutzungsvertrag – Contract" festgehalten ist.

§18 Schlussbestimmungen und Schriftformklausel

Alle Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Weitere Nebenabreden sind nicht getroffen.

Stand: Dezember 2024 Die Zentrale Coworking Theis Business Consulting UG (haftungsbeschränkt) Berger Straße 175, 60385 Frankfurt am Main E-Mail: hello@die-zentrale-ffm.de Web: www.die-zentrale-ffm.de

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